AGB's
AGB Stand 01.05.2021
Für Vertragsverhältnisse zwischen der AVO Mobility GmbH („Anbieter“) und Dritten („Nutzer“) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.Geltungsbereich
1.1. Sämtliche vom Anbieter gegenüber seinem Nutzer erbrachten Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann als Nutzer, ohne dass bei Eingehung der Folgegeschäfte jeweils erneut auf die AGB Bezug genommen werden muss.
1.2. Von den AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, solche werden vom Anbieter anerkannt. Eine Ausführung von Leistungen durch den Anbieter gegenüber dem Nutzer beinhaltet keine Anerkennung von dessen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Inhalt dieser AGB. Soweit im Rahmen der Vertragsabwicklung durch den Anbieter eine zusätzliche oder ergänzende Leistung erforderlich sein sollte, welche in den AGB nicht geregelt ist, ist der Anbieter berechtigt diese Leistung einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und auf Rechnung des Nutzers gemäß der geltenden Preisliste zu erbringen.
2.2 Der Anbieter stellt dem Nutzer ein Lastenrad („Rad“) zum privaten Transport von Sachen und Personen gegen Entgelt zur Verfügung. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig. Das Rad verfügt über eine elektrische Unterstützung. Die verfügbare Stärke der elektrischen Unterstützung bestimmt der Anbieter. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art und/oder Stärke der elektrischen Unterstützung durch den Nutzer besteht nicht. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die elektrische Unterstützung für die gesamte Mietzeit besteht; ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz des Nutzers besteht insoweit nicht.
Registrierung
3.1 Eine Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters ist ausschließlich für registrierte Nutzer möglich. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Nutzer bei der Registrierung verwendeten Daten zu prüfen. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht. Eine mehrfache Registrierung ist ausgeschlossen.
3.2 Der Nutzer hat sich über eine vom Anbieter zur Verfügung gestellte Applikation („App“) zu registrieren. Eine Verwendbarkeit der App auf dem vom Nutzer verwendeten Endgerät wird vom Anbieter nicht garantiert. Die Registrierung erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren sowie die Angabe der Zahlungsdaten einer dem Nutzer zugehörigen Kreditkarte, einer gültigen Zustellanschrift, einer Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse.
3.3 Der Anbieter legt für den Nutzer ein individuelles Konto an, welches über die App erreichbar ist. Die vom Anbieter übermittelten Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nur vom Nutzer verwendet werden. Eine Überlassung der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber Dritten vor unbefugten Zugriff zu schützen und unbefugte Zugriffe Dritter dem Anbieter anzuzeigen. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen seine vorstehenden Pflichten, haftet dieser gegenüber dem Anbieter. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten sowie die für die Abrechnung notwendigen Daten ändern.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, das Konto des Nutzers zu deaktivieren, sofern der Nutzer in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten keine Anmietung vornimmt oder Anhaltspunkte für eine unberechtigte Drittnutzung des Kontos bestehen.
3.5 Eine Freischaltung des Nutzers in der App berechtigt diesen zu Angebotsabgaben gegenüber dem Anbieter. Die Freischaltung selbst stellt keine Willenserklärung des Anbieters dar.
3.6 Der Nutzer ist jederzeit zur Kündigung seines Kontos berechtigt. Der Anbieter ist verpflichtet, das Nutzerkonto unverzüglich, nicht aber vor Beendigung eines Mietvorgangs zu deaktivieren.
3.7 Der Anbieter ist berechtigt, das Konto des Nutzers jederzeit aus wichtigen Gründen zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt und trotz Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder der Nutzer trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn der Nutzer bei Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben macht oder Tatsachen verschweigt und aus diesem Grunde dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund liegen ferner vor, wenn der Nutzer ein Rad des Anbieters vertragswidrig unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gebraucht oder seine Zugangsdaten an Dritte weitergibt oder der Nutzer versucht, die App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren oder der Nutzer sich mehrfach registriert oder dies versucht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Nutzer von der Sperrung des Kontos zu informieren und die Sperrung nach Beendigung des zur Sperrung führenden Verhaltens unverzüglich wieder aufzuheben.
4. Vertragsschluss
4.1. Die Leistungen des Anbieters stellen eine unverbindliche Anregung gegenüber dem Nutzer zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Angebot des Nutzers bedarf der Annahme durch den Anbieter. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht für den Nutzer nicht. Soweit der Anbieter ein Angebot des Nutzers nicht annimmt, sind Ersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
4.2 Ein Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ist ausschließlich über die App möglich, in welcher der Nutzer ein Angebot zur Anmietung des Rads zu machen hat. Der Nutzer stimmt zu, dass der Anbieter den Vertragsschluss elektronisch dokumentiert. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Rads durch den Anbieter in der App zustande („Mietvorgang“).
4.3. Eine Anmietung und Rückgabe ist ausschließlich im Geschäftsgebiet des Anbieters und je Nutzer nur für ein Rad gleichzeitig möglich. Der Anbieter ist berechtigt, den räumlichen Umfang des Geschäftsgebiets jederzeit zu ändern; dies gilt für laufende Anmietungen nur, soweit die Veränderung nicht erheblich ist.
4.4 Mit dem Vertragsschluss ist das Rad einmalig für 15 Minuten für den Nutzer reserviert. Mit dem Ablauf der Reservierung ist der Vertrag beendet, sofern keine Ingebrauchnahme durch den Nutzer erfolgt ist. Eine erneute Reservierung desselben Rads ist nur nach Ablauf von 120 Minuten möglich.
Mietgebrauch
5.1 Der Nutzer ist ausschließlich zur Übernahme des Rads innerhalb des Geschäftsgebiets und zum Gebrauch des Rads auf befestigten Straßen und (Geh- und Radwegen) berechtigt. Der Nutzer ist zum Transport von Sachen oder Personen bis zu einem Gewicht von jeweils 80 kg sowie einem Gesamtgewicht von 180 kg berechtigt. Der Gebrauch des Rads kann auch außerhalb des Geschäftsgebiets erfolgen.
5.2 Die Nutzung des Rads durch den Nutzer erfolgt auf dessen eigene Gefahr. Der Nutzer hat das Rad entsprechend seinen individuellen (fahrerischen) Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrs- und Witterungsverhältnisse zu führen. Der Nutzer sowie von diesem transportierte Personen haben bei der Benutzung des Rads die geltenden Vorschriften der StVO und StZVO auf eigenes Risiko und Rechnung zu beachten. Vom Nutzer auf dem Rad transportierte Personen und Sachen sind vom Nutzer hinreichend zu sichern und ggf. auf eigene Rechnung zu versichern.
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet das Rad pfleglich und fachgemäß zu behandeln. Dem Nutzer ist es verboten, jegliche Änderungen am Rad vorzunehmen, insbesondere zeitweilige oder dauerhafte Umbauten oder sonstige Eingriffe am Rad vorzunehmen und/oder dieses mutwillig zu beschädigen.
5.4 Der Nutzer hat sich vor jeder Aufnahme der Fahrtätigkeit mit der Funktionsweise des Rads vertraut zu machen und deren wesentlichen Komponenten (insbesondere Bremsen, Lenkung, Reifen und Licht) hinreichend zu prüfen. Bei Anmietung hat der Nutzer das Rad auf offensichtliche Mängel zu prüfen und dem Anbieter solche unverzüglich anzuzeigen; dies gilt auch für Mängel, welche einem Gebrauch des Rads nicht zwingend entgegenstehen. Soweit ein bestehender Mangel die Verkehrssicherheit des Rads beeinträchtigen könnte, ist dem Nutzer ein Gebrauch des Rads untersagt.
5.5 Der Nutzer hat das Rad beim Abstellen, Parken und bei Beendigung der Mietzeit per Feststellbremse und mit vom Anbieter zur Verfügung gestellten Kette an einem festen Gegenstand (z.B. Fahrradbügel, Beschilderungsstange) via Smartlock zu sichern; durch die Sicherung dürfen keine öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hydrant) beeinträchtigt werden. Dabei muss die Kette um bzw. durch den festen Gegenstand geführt werden und das Ende der Kette mit dem Smartlock gesichert werden. Wird das Rad ungesichert aufgefunden, hat der Nutzer dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
5.6 Ein Gebrauch des Rads ist dem Nutzer in folgenden Fällen untersagt:
Der Nutzer steht unter Einfluss von Alkohol (mehr als 0,0 %o), Medikamenten, Drogen oder sonstiger berauschender Mittel;
der Nutzer befindet sich in einem (körperlich/ seelischen) Zustand, der den Nutzer an einem sicheren Gebrauch des Rads hindert;
ein Mangel des Rads vermag dessen Verkehrssicherheit erkennbar zu beeinträchtigen;
die zulässige Maximalzuladung des Rads von insgesamt 180 kg wird überschritten;
der Nutzer transportiert leicht entzündliche, explosive, giftige oder anderweitig gemeingefährliche Stoffe;
der Nutzer gebraucht das Rad zu Wettkämpfen, Testveranstaltungen, zum Abschleppen;
dem Gebrauch des Rads stehen erhebliche wetter- und/oder witterungsbedingte Verhältnisse entgegen (z.B. Orkan, Starkregen, Neuschnee, Blitzeis).
der Nutzer überlässt das Rad Dritter zur Führung;
der Nutzer gebraucht das Rad zu gewerblichen Transporten (z.B. Kurier, Taxi, Bote) ohne Einwilligung des Anbieters;
der Nutzer transportiert mit dem Rad Gegenstände, deren Beschaffenheit, Größe, Form oder Gewichts die Fahrsicherheit zu beeinträchtigen oder das Rad zu beschädigen vermögen;
der Nutzer gebraucht das Rad zur Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
5.7 Der Nutzer hat im Falle eines Unfalls (plötzliche mechanische Gewalteinwirkung auf das Rad von außen) -auch ohne erkennbares Schadensbild betreffend das Rad und/oder Besitz/ Eigentum Dritter oder Dritten- diesen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Sind neben dem Nutzer auch Dritte oder deren Eigentum/Besitz beteiligt, hat der Nutzer neben dem Anbieter auch die Polizei zu informieren und das Eintreffen dieser abzuwarten. Gleiches gilt im Falle von Diebstahl oder Vandalismus betreffend das Rad. Soweit das Rad durch einen Unfall oder Diebstahl oder Vandalismus nicht mehr gebrauchsfähig und verkehrstauglich ist, endet die Mietzeit automatisch mit der Anzeige des Kunden an den Anbieter.
5.8 Der Nutzer ist verpflichtet, bei jedem Abstellen und Parken des Rads auf öffentlichen Straßenland die Vorschriften der StVO einzuhalten. Ein Abstellen und Parken des Rads ist insbesondere verboten an Verkehrsampeln, an/vor/auf Rettungswegen und/oder Feuerwehrzufahrten, auf Grünflächen, an/vor Denkmälern, an/vor Einrichtungen der Parkraumbewirtschaftung, an Verkehrszeichen, im Bereich von Zebrastreifen/ Verkehrsinseln, an/vor Briefkästen/Paketstationen/Einrichtungen der Telekommunikation, an/vor Schaufenstern und Werbeträgern, im Eingangsbereich von Grundstücken/ Gebäuden und Einfahrten, im Bereich von Haltestellen des ÖPNV und Bahnsteigen, auf Flächen mit einem Gefälle von mehr als 3 % und oberhalb von Kanaldeckeln/ Bodenhydranten u.ä. Ein Abstellen und Parken auf privaten Flächen Dritter ist dem Nutzer untersagt.
5.9 Der Nutzer haftet dem Anbieter für sämtliche Schäden, welche dem Anbieter durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter von Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen.
5.10 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten des Nutzers hat dieser dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 300,00 € für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diese Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. Der Nutzer hat dem Anbieter in diesem Fall zudem von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
5.11 Der Nutzer haftet dem Anbieter für sämtliche Schäden am Rad sowie gegenüber Dritten, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Anbieter hat einen Anspruch gegen den Nutzer auf Freistellung von Ansprüchen Dritter; etwaiges Mitverschulden Dritter bleibt unberührt. Dem Nutzer ist bekannt, dass der Anbieter betreffend das Rad haftpflichtversichert ist. Dem Nutzer ist es untersagt, etwaige Haftpflichtfälle (Schadensverursachung und Schadensumfang) ohne Einwilligung des Anbieters gegenüber Dritten anzuerkennen. Eine Haftung des Nutzers entfällt in dem Umfang, in dem ein Versicherer den Schaden tatsächlich ersetzt und keinen Rückgriff beim Anbieter nimmt. Handelt der Nutzer grob fahrlässig, ist von einer Haftungsbeschränkung nicht nur der Betrag der Selbstbeteiligung vom Anbieter, sondern auch eine etwaige Leistungskürzung des Versicherers gegenüber dem Anbieter (§§ 81 Abs. 2, 28 Abs. 2 VVG) ausgenommen. Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden haftet der Nutzer uneingeschränkt.
5.12 Der Nutzer haftet dem Anbieter für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuchs, die von ihm durch Gebrauch oder Nichtgebrauch (Abstellen, Parken) schuldhaft verursacht werden. Gegenüber Dritten hat der Nutzer insoweit den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
5.13 Als Ausgleich für den Aufwand, den Anbieter durch die Bearbeitung von Anfragen der Verfolgungsbehörden oder Dritter zur Ermittlung von während der Mietzeit des Nutzers begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger öffentlicher/ privater Beeinträchtigungen erleidet, ist der Nutzer verpflichtet, dem Anbieter für jede einzelne Anfrage eine Aufwandspauschale von 15,00 € zu zahlen; dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter im Einzelfall kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Mietzeit
6.1 Die Mietzeit ist befristet auf höchstens 24 Stunden und beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Zeitraum der Reservierung gilt nicht als Mietzeit.
6.2 Setzt der Nutzer den Gebrauch dennoch fort, gilt der Mietvertrag als nicht verlängert; § 545 BGB ist ausgeschlossen. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Nutzer eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete sowie eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 5.10 zu leisten; auf ein Verschulden des Nutzers kommt es nicht an. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
7. Beendigung
Die Mietzeit endet mit Abschluss des Mietvorgangs in der App. Das Abstellen oder die sonstige Unterbrechung oder Einstellung des Gebrauchs betreffend das Rad führt zu keiner Beendigung des Mietvorgangs. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass dieser zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvorgangs eine hinreichende Verbindung zur App herstellen kann. Eine automatische Beendigung mit Ablauf der Höchstmietzeit (6.1) erfolgt nicht; Ziffer 6.2 bleibt unberührt.
8. Rückgabe
8.1 Mit Beendigung hat der Nutzer das Rad an den Anbieter zurückzugeben. Die Rückgabe ist ausschließlich im Geschäftsgebiet möglich. Gibt der Nutzer das Rad außerhalb des Geschäftsgebiets zurück, trägt der Nutzer die Kosten des Transports des Rads durch den Anbieter in das Geschäftsgebiet. Die Kosten des Rücktransports betragen als pauschalierter Schadensersatz 300,00 € brutto; dem Nutzer steht der Nachweis, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist frei. Dem Anbieter steht der Nachweis frei, dass der Schaden im Einzelfall wesentlich höher als die Pauschale ist.
8.2 Die Rückgabe erfolgt durch Abstellen auf öffentlichen Straßen im Bereich von nicht befahrbaren Straßenbestandteilen (Gehweg oder gekennzeichneten Fahrradabstell- flächen) ohne Beeinträchtigung des Verkehrs und ohne Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Halte- und Parkverbote). Ein Abstellen auf privaten Flächen oder Privatstraßen ist unzulässig; dies gilt auch für Privathöfe, Privat-/Firmen-/Besucherparkplätze, Parkhäuser, Forst- und Parkflächen.
8.3 Die Rückgabe des Rades hat in vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen. Etwaige Mängel oder Schäden sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
8.4 Das Rad ist bei der Rückgabe mit dem vom Anbieter zur Verfügung gemäß Ziffer 5.5. zu sichern.
9. Vergütung, Kaution
9.1 Die Vergütung des Anbieters bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste des Anbieters, soweit der Anbieter mit dem Nutzer nichts Abweichendes vereinbart,.
9.2 Veränderungen der Preisliste sind jederzeit möglich, aber ohne Wirkung für bereits laufende Mietvorgänge. Der Anbieter wird dem Nutzer Preisveränderungen umgehend in der App anzeigen.
9.3 Sämtliche Preise des Anbieters sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz und ist vom Nutzer zu tragen.
9.4 Rabatte, Skonti oder sonstige Vergünstigungen oder Provisionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter.
9.5 Die Miete ist mit Rechnungsstellung (Ziffer 10.5) zur Zahlung fällig.
10. Rechnungsstellung, Zahlung
10.1 Rechnungen werden vom Anbieter auf Grundlage dieser AGB und der geltenden Preisliste erstellt.
10.2 Eine Bezahlung ist ausschließlich mit der im Konto des registrierten Nutzers hinterlegten Kreditkarte möglich. Eine Bezahlung per Überweisung oder Bankeinzug/ Lastschrift ist ausgeschlossen. Der Anbieter wird dem Nutzer nachfolgend eine Rechnung im Konto des Nutzers einstellen und diesem elektronisch übermitteln. Der Nutzer ist verpflichtet den Anbieter von etwaigen Transferkosten freizustellen.
10.3 Eine Aufrechnung mit Forderungen des Anbieters ist ausschließlich mit vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte; Ansprüche des Nutzers gemäß § 812 BGB bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Anbieter sind ausgeschlossen. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und Nutzer ausgeschlossen.
10.4 Der Anbieter ist berechtigt im Falle eines Zahlungsverzuges des Nutzers für jede Mahnung eine Pauschalvergütung in Höhe von 7,00 € zu berechnen; dem Nutzer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Im Falle des Zahlungsverzugs des Nutzers oder Zahlungsstundung durch den Anbieter ist der Nutzer zur Zahlung von Zinsen in der gesetzlichen Höhe verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche durch den Anbieter bleibt unberührt.
10.5 Der Anbieter wird dem Nutzer eine Rechnung über den Mietvorgang ausstellen. Der Anbieter ist berechtigt, mehrere Mietvorgänge in einem einheitlichen Zeitraum in eine Rechnung zusammenzufassen (Sammelrechnung). Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform geltend zu machen.
10.6 Der Anbieter ist berechtigt, seine Forderungen aus Mietvorgängen an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Der Anbieter wird dem Nutzer die Abtretung anzeigen.
11. Haftung Anbieter
11.1 Der Anbieter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit dies nicht wesentlichen Vertragspflichten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers betrifft. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
11.2 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters gemäß § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
11.3 Der Anbieter haftet nicht für Beeinträchtigungen, welche nicht in der Sphäre des Anbieters zugeordnet werden können wie z.B. Streik oder höhere Gewalt.
11.4 Ersatzansprüche des Nutzers gegen den Anbieter verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Mietzeit. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einem vorsätzlichen Verhalten des Anbieters oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers oder Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflichten beruhen.
11.5 Der Nutzer haftet im Falle einer Verletzung von diesem gegenüber dem Anbieter obliegenden Pflichten auf ein Mitverschulden.
11.6 Der Anbieter hält und setzt das Rad einschließlich dessen Akku in den erforderlichen Abständen instand. Aufgrund der gewährleisteten flexiblen Anmietung und Rückgabe des Rads innerhalb des Geschäftsgebiets kann der Anbieter nicht garantieren, dass der für die elektrische Unterstützung erforderliche Akku jederzeit vollständig oder für die Mietzeit des Nutzers ausreichend geladen ist.
12. Kündigung
12.1 Der Anbieter ist berechtigt einen Mietvorgang mit dem Nutzer fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer seinen vertraglichen Pflichten trotz Aufforderung des Anbieters schuldhaft nicht erfüllt.
12.2 Der Nutzer ist berechtigt, einen Mietvorgang jederzeit innerhalb des Geschäftsgebiets zu beenden; dies gilt nicht im Fall einer Kündigung aus wichtigen Grund. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, ist der Nutzer verpflichtet dem Anbieter die vereinbarte Miete abzüglich dem Anbieter ersparter Aufwendungen zu zahlen.
13. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen sind dem Nutzer rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen.
14. Sonstiges, Gerichtsstand
14.1 Änderungen oder Ergänzungen einschließlich Nebenabreden zwischen dem Anbieter und dem Nutzer bedürfen der Textform.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Für Klagen und sonstige Rechtsbehelfe des Anbieters gelten daneben wahlweise die gemäß §§ 12 ff. ZPO eröffneten Gerichtsstände.
14.4 Die Vertragssprache ist deutsch und im Falle einer Übersetzung dieser AGB ist im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen die deutsche Fassung der AGB maßgeblich.
15. Datenschutz
Der Anbieter gewährleistet den erforderlichen Schutz der Daten des Nutzers. Einzelheiten enthält eine gesonderte Datenschutzbestimmung.
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AGB Stand 01.02.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Vertragsverhältnisse zwischen der AVO Mobility GmbH („ANBIETER“) und Dritten („Nutzer“) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.Geltungsbereich
1.1. Sämtliche vom ANBIETER gegenüber dem Nutzer erbrachten Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann als Nutzer, ohne dass bei Eingehung der Folgegeschäfte erneut auf die AGB Bezug genommen werden muss.
1.2. Von den AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, solche werden vom ANBIETER anerkannt. Eine Ausführung von Leistungen durch ANBIETER gegenüber dem Nutzer beinhaltet keine Anerkennung von dessen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang
2.1 ANBIETER erbringt seine Leistungen nach dem Inhalt dieser AGB. Soweit im Rahmen der Vertragsabwicklung durch ANBIETER eine zusätzliche oder ergänzende Leistung erforderlich sein sollte, welche in den AGB nicht geregelt ist, ist ANBIETER berechtigt diese Leistung einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und auf Rechnung des Nutzers gemäß der zum Zeitpunkt der erbachten zusätzlichen Leistung geltenden Preisliste zu erbringen.
2.2 ANBIETER stellt dem Nutzer ein Lastenrad („Rad“) zum privaten Transport von Sachen und Personen gegen Entgelt zur Verfügung. Eine gewerbliche Nutzung des Rads ist nur mit Zustimmung des ANBIETERS zulässig. Das Rad verfügt über eine elektrische Unterstützung. Die verfügbare Stärke der elektrischen Unterstützung bestimmt ANBIETER. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art und/oder Stärke der elektrischen Unterstützung durch den Nutzer besteht nicht. ANBIETER haftet nicht dafür, dass die elektrische Unterstützung für die gesamte Mietzeit besteht; ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz des Nutzers besteht insoweit nicht.
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Registrierung
3.1 Eine Inanspruchnahme von Leistungen von ANBIETER ist ausschließlich für registrierte Nutzer möglich. ANBIETER ist berechtigt, die vom Nutzer bei der Registrierung verwendeten Daten zu prüfen. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht. Eine mehrfache Registrierung ist ausgeschlossen.
3.2 Der Nutzer hat sich über eine von ANBIETER zur Verfügung gestellte Applikation („App“) zu registrieren. Ein Anspruch des Nutzers auf Verwendbarkeit der App auf dem vom Nutzer verwendeten Endgerät besteht nicht. Die Registrierung erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren sowie Angabe der Zahlungsdaten einer dem Nutzer zugehörigen Kreditkarte oder einer anderen vom ANBIETER bei Vertragsschluss ausdrücklich akzeptierten Zahlungsmethode, einer gültigen Zustellanschrift, einer Mobilfunknummer und Emailadresse.
Der ANBIETER ist jederzeit zur Aktualisierung der App berechtigt; dem Nutzer dürfen hierdurch keine Kosten entstehen oder eine Nutzbarkeit der App betreffend laufende Mietvorgänge und Abonnements nur geringfügig erschwert werden.
3.3 ANBIETER legt für den Nutzer ein personalisiertes Konto an, welches über die App erreichbar ist. Die von ANBIETER übermittelten Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nur vom Nutzer verwendet werden. Eine Überlassung der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber Dritten vor unbefugten Zugriff zu schützen und unbefugte Zugriffe Dritter ANBIETER anzuzeigen. Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen seine vorstehenden Pflichten, haftet dieser gegenüber ANBIETER. Der Nutzer ist verpflichtet, ANBIETER unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten sowie die für die Abrechnung notwendigen Daten ändern.
3.4 ANBIETER ist berechtigt, das Konto des Nutzers zu deaktivieren, sofern der Nutzer in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten keine Anmietung vornimmt, Anhaltspunkte für eine unberechtigte Drittnutzung des Kontos bestehen oder der Nutzer eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und sein Konto bereits zuvor gesperrt war (3.7).
3.5 Eine Freischaltung des Nutzers in der App berechtigt diesen zu Angebotsabgaben gegenüber ANBIETER. Die Freischaltung selbst stellt keine Willenserklärung von ANBIETER dar.
3.6 Der Nutzer ist jederzeit zur Kündigung seines Kontos berechtigt. ANBIETER ist verpflichtet, das Nutzerkonto unverzüglich, nicht aber vor Beendigung des Mietvorgangs oder Abonnements und Begleichung aller geschuldeten Vergütungen des Nutzers zu deaktivieren.
3.7 ANBIETER ist berechtigt, das Konto des Nutzers jederzeit aus wichtigen Gründen zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt und trotz Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder der Nutzer trotz Abmahnung eine Verletzung wesentlicher Pflichten gegenüber dem ANBIETER nicht unterlässt. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls vor, wenn der Nutzer bei Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben macht oder Tatsachen verschweigt und aus diesem Grunde ANBIETER eine Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn der Nutzer ein Rad von ANBIETER vertragswidrig unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gebraucht oder seine Zugangsdaten an Dritte weitergibt oder der Nutzer versucht, die App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren oder der Nutzer sich mehrfach registriert oder dies versucht. ANBIETER ist verpflichtet, den Nutzer von der Sperrung des Kontos zu informieren und die Sperrung nach Beendigung des zur Sperrung führenden Verhaltens unverzüglich wieder aufzuheben.
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Vertragsschluss
4.1. Die Leistungen von ANBIETER stellen eine unverbindliche Anregung gegenüber dem Nutzer zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Angebot des Nutzers bedarf der Annahme durch ANBIETER. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht für den Nutzer nicht. Soweit ANBIETER ein Angebot des Nutzers nicht annimmt, sind Ersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
4.2 Ein Vertragsschluss zwischen ANBIETER und Nutzer ist ausschließlich über die App möglich, in welcher der Nutzer ein Angebot zur Anmietung des Rads zu machen hat; ein Angebot ist stets nur für ein Rad möglich. Der Nutzer stimmt zu, dass ANBIETER den Vertragsschluss elektronisch dokumentiert. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Rads durch ANBIETER in der App zustande („Mietvorgang“). Der Vertragsschluss betreffend ein Abonnement zwischen ANBIETER und Nutzer erfolgt elektronisch (E-Mail) und hat die Laufzeit des Abonnements zu bestimmen.
4.3. Eine Übernahme des Rads ist ausschließlich im Geschäftsgebiet von ANBIETER möglich. ANBIETER ist berechtigt, den räumlichen Umfang des Geschäftsgebiets jederzeit zu ändern; dies gilt für laufende Mietvorgänge und Abonnements nur, soweit die Änderung einen Gebrauch und Rückgabe des Rads durch den Nutzer nicht erheblich beeinträchtigt.
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Mietgebrauch
5.1 Der Nutzer ist ausschließlich zum Gebrauch des Rads auf befestigten Straßen und (Geh- und Radwegen) berechtigt. Der Gebrauch des Rads ist nicht auf das Geschäftsgebiet beschränkt.
Der Nutzer ist zum Transport von Sachen oder Personen bis zu einem Gewicht von jeweils 80 kg sowie einem Gesamtgewicht von 180 kg berechtigt.
5.2 Die Nutzung des Rads durch den Nutzer erfolgt auf dessen eigene Gefahr. Der Nutzer hat das Rad entsprechend seinen individuellen (fahrerischen) Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrs- und Witterungsverhältnisse zu führen. Der Nutzer sowie transportierte Personen haben bei der Benutzung des Rads die geltenden Vorschriften der StVO und StZVO auf eigenes Risiko und Rechnung einzuhalten. Vom Nutzer auf dem Rad transportierte Personen und Sachen sind vom Nutzer hinreichend (unter Benutzung der vorhandenen Sitzgurte) zu sichern und ggf. auf eigene Rechnung zu versichern.
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet das Rad pfleglich und fachgemäß zu behandeln sowie jegliche Eingriffe in das Rad sowie Beschädigungen oder Beeinträchtigungen dieses -welche über einen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen- zu unterlassen. Dem Nutzer sind sämtliche Änderungen und Um- oder Anbauten am Rad untersagt, auch soweit diese nur zeitweilig erfolgen und unabhängig davon, ob diese leicht entfernbar, einziehbar/-klappbar sind o.ä.
5.4 Der Nutzer hat sich vor jeder Aufnahme der Fahrtätigkeit mit der Funktionsweise des Rads vertraut zu machen und deren wesentlichen Komponenten (insbesondere Bremsen, Lenkung, Reifen und Licht) hinreichend zu prüfen. Zu Beginn und während eines Mietvorgangs oder Abonnements hat der Nutzer das Rad auf offensichtliche Mängel zu prüfen und ANBIETER bestehende oder nachfolgend entstehende Mängel unverzüglich anzuzeigen; dies gilt auch für Mängel, welche einem Mietgebrauch nicht zwingend entgegenstehen. Soweit ein bestehender Mangel die Verkehrssicherheit des Rads beeinträchtigen könnte, ist dem Nutzer ein Gebrauch des Rads untersagt; die Mietzeit endet in diesem Falle mit der Anzeige des Mieters und besteht kein Anspruch des Nutzers auf Stellung eines anderen (Ersatz-) Rads.
5.5 Der Nutzer hat das Rad beim Abstellen, Parken und bei Beendigung der Mietzeit per Feststellbremse und mit vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Kette an einem festen Gegenstand (z.B. Fahrradbügel, Beschilderungsstange) via Smartlock zu sichern; durch die Sicherung dürfen keine öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hydrant, Zaun) beeinträchtigt werden. Die Kette muss unabnehmbar mit dem festen Gegenstand verbunden werden und das Ende der Kette mit dem Smartlock gesichert werden. Wird das Rad ungesichert aufgefunden, hat der Nutzer dies ANBIETER unverzüglich anzuzeigen.
5.6 Ein Gebrauch des Rads ist dem Nutzer in folgenden Fällen untersagt:
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Der Nutzer steht unter Einfluss von Alkohol (mehr als 0,0 %o), Medikamenten, Drogen
oder sonstiger berauschender Mittel;
-
der Nutzer befindet sich in einem (körperlich/ seelischen) Zustand, der den Nutzer an
einem sicheren Gebrauch des Rads hindert;
-
ein Mangel des Rads vermag dessen Verkehrssicherheit erkennbar zu beeinträchtigen;
-
die zulässige Maximalzuladung des Rads von insgesamt 180 kg wird überschritten;
-
der Nutzer transportiert leicht entzündliche, explosive, giftige oder anderweitig
gemeingefährliche Stoffe;
-
der Nutzer gebraucht das Rad zu Wettkämpfen, Testveranstaltungen, zum
Abschleppen;
-
dem Gebrauch des Rads stehen erhebliche wetter- und/oder witterungsbedingte
Verhältnisse entgegen (z.B. Orkan, Starkregen, Neuschnee, Blitzeis).
-
der Nutzer überlässt das Rad Dritter zur Führung;
-
der Nutzer gebraucht das Rad zu gewerblichen Transporten (z.B. Kurier, Taxi, Bote)
ohne Einwilligung von ANBIETER;
-
der Nutzer transportiert mit dem Rad Gegenstände, deren Beschaffenheit, Größe, Form
oder Gewichts die Fahrsicherheit zu beeinträchtigen oder das Rad zu beschädigen
vermögen;
-
der Nutzer gebraucht das Rad zur Begehung von Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten.
5.7 Der Nutzer hat jeden Unfall mit dem Rad (plötzliche mechanische Gewalteinwirkung auf das Rad von außen) -auch ohne erkennbares Schadensbild am Rad und/oder Besitz/ Eigentum Dritter oder Dritten- dem ANBIETER unverzüglich anzuzeigen. Sind neben dem Nutzer auch Dritte oder deren Eigentum/Besitz beteiligt, hat der Nutzer neben ANBIETER auch die Polizei zu informieren und das Eintreffen dieser abzuwarten. Gleiches gilt im Falle von Diebstahl oder Vandalismus betreffend das Rad. Soweit das Rad durch einen Unfall oder Diebstahl oder Vandalismus nicht mehr gebrauchsfähig und verkehrstauglich ist, endet die Mietzeit mit der Anzeige des Kunden an ANBIETER.
5.8 Der Nutzer ist verpflichtet, bei jedem Abstellen und Parken des Rads auf öffentlichen Straßenland die Vorschriften der StVO einzuhalten. Ein Abstellen und Parken des Rads ist insbesondere verboten an Verkehrsampeln, an/vor/auf Rettungswegen und/oder Feuerwehrzufahrten, auf Grünflächen, an/vor Denkmälern, an/vor Einrichtungen der Parkraumbewirtschaftung, an Verkehrszeichen, im Bereich von Zebrastreifen/ Verkehrsinseln, an/vor Briefkästen/Paketstationen/Einrichtungen der Telekommunikation, an/vor Schaufenstern und Werbeträgern, im Eingangsbereich von Grundstücken/ Gebäuden und Einfahrten, im Bereich von Haltestellen des ÖPNV und Bahnsteigen, auf Flächen mit einem Gefälle von mehr als 3 % und oberhalb von Kanaldeckeln/ Bodenhydranten u.ä. Ein Abstellen und Parken auf privaten Flächen Dritter ist dem Nutzer untersagt.
5.9 Der Nutzer haftet ANBIETER für sämtliche Schäden, welche ANBIETER durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer ist verpflichtet, ANBIETER von Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen.
5.10 Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Pflichten des Nutzers hat dieser ANBIETER eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 300,00 € für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diese Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens behält sich ANBIETER ausdrücklich vor. Ziffer 5.9 bleibt unberührt.
5.11 Der Nutzer haftet ANBIETER für sämtliche Schäden am Rad sowie gegenüber Dritten, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat. ANBIETER hat einen Anspruch gegen den Nutzer auf Freistellung von Ansprüchen Dritter; etwaiges Mitverschulden Dritter bleibt unberührt. Dem Nutzer ist bekannt, dass ANBIETER betreffend das Rad haftpflichtversichert ist. Dem Nutzer ist es untersagt, etwaige Haftpflichtfälle (Schadensverursachung und Schadensumfang) ohne Einwilligung von ANBIETER gegenüber Dritten anzuerkennen. Eine Haftung des Nutzers entfällt in dem Umfang, in dem ein Versicherer den Schaden tatsächlich ersetzt und keinen Rückgriff bei ANBIETER nimmt. Handelt der Nutzer grob fahrlässig, ist von einer Haftungsbeschränkung nicht nur der Betrag der Selbstbeteiligung von ANBIETER, sondern auch eine etwaige Leistungskürzung des Versicherers gegenüber ANBIETER (§§ 81 Abs. 2, 28 Abs. 2 VVG) ausgenommen. Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden haftet der Nutzer uneingeschränkt.
5.12 Der Nutzer haftet ANBIETER für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungs- und Strafvorschriften und sonstige gesetzlichen Bestimmungen, die von ihm durch Gebrauch oder Nichtgebrauch (Abstellen, Parken) schuldhaft verursacht werden. Gegenüber Dritten hat der Nutzer insoweit ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
5.13 Als Ausgleich für den Aufwand, der ANBIETER durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder Dritter zur Ermittlung von während der Mietzeit bzw. Abonnements des Nutzers begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger öffentlicher/ privater Beeinträchtigungen, ist der Nutzer verpflichtet, ANBIETER für jede einzelne Anfrage eine Aufwandspauschale von 10,00 € zu zahlen; dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass ANBIETER im Einzelfall kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.14 ANBIETER übergibt dem Nutzer zu Beginn des Abonnements eine Batterie für das Rad nebst Ladegerät ortsüblichen Stecktyps. ANBIETER ist berechtigt, für die Überlassung von Batterie und Ladegerät eine Kaution zu erheben; die Kaution ist mit Rückgabe des Rads zurückzuerstatten. Ein Anspruch des Nutzers auf Verzinsung der Kaution besteht nicht. Der Nutzer ist verpflichtet, die Batterie und das Ladegerät gemäß der übergebenen Betriebsanleitung von ANBIETER zu gebrauchen und aufzubewahren. ANBIETER haftet nicht für Schäden des Nutzers in Folge eines Gebrauchs von Batterie und Ladegerät entgegen dem Inhalt der Betriebsanleitung. Ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Ladegeschwindigkeit besteht nicht. Mängel des Ladegeräts und Batterie hat der Nutzer ANBIETER unverzüglich anzuzeigen. Mit Beendigung des Abonnements sind Batterie, Ladegerät und das Rad mit sämtlichen Schlössern ANBIETER zurückzugeben.
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Mietzeit
6.1 Die Mietzeit eines Mietvorgangs ist befristet auf höchstens 96 Stunden und beginnt mit dem Vertragsschluss; der Zeitraum einer Reservierung gilt nicht als Mietzeit. Die Mietzeit endet mit Abschluss des Mietvorgangs in der App. Das Abstellen oder die sonstige Unterbrechung oder Einstellung des Gebrauchs betreffend das Rad führt zu keiner Beendigung des Mietvorgangs. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass dieser wie auch das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvorgangs eine hinreichende Verbindung zur App herstellen kann. Eine automatische Beendigung mit Ablauf der Höchstmietzeit erfolgt nicht. Setzt der Nutzer den Gebrauch nach Abschluss in der App fort, gilt der Mietvertrag als nicht verlängert; § 545 BGB ist ausgeschlossen.
6.2 Die Mietzeit eines Abonnements ist befristet auf die Laufzeit des Abonnements und beginnt mit dem Vertragsschluss. Ein Abstellen oder sonstige Unterbrechung oder Einstellung des Gebrauchs des Rads während des Abonnements führt zu keiner Beendigung. Das Abonnement endet mit dem Ende der vereinbarten Laufzeit („Beendigung“). Das Abonnement verlängert sich jeweils um dieselben Laufzeit (höchstens um 12 Monate), sofern der Nutzer nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen vor Ablauf des Abonnements gegenüber dem ANBIETER (support@avocargo.zendesk.com) einer Verlängerung in Textform widerspricht. Eine Kündigung des Abonnements durch den Nutzer bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3 ANBIETER ist berechtigt den Mietvorgang oder ein Abonnement mit dem Nutzer fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer seinen vertraglichen Pflichten trotz Aufforderung von ANBIETER schuldhaft nicht erfüllt. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, ist der Nutzer verpflichtet ANBIETER die vereinbarte Miete abzüglich ANBIETER ersparter Aufwendungen zu zahlen.
6.4 Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Nutzer eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete sowie eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 5.10 zu leisten; auf ein Verschulden des Nutzers kommt es nicht an. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von ANBIETER bleiben unberührt.
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Rückgabe
7.1 Mit Beendigung des Mietvorgangs oder des Abonnements hat der Nutzer das Rad an ANBIETER zurückzugeben. Die Rückgabe ist ausschließlich im Geschäftsgebiet möglich. Gibt der Nutzer das Rad außerhalb des Geschäftsgebiets zurück, trägt der Nutzer die Kosten des Transports des Rads durch ANBIETER in das Geschäftsgebiet. Die Kosten des Rücktransports betragen als pauschalierter Schadensersatz 300,00 € brutto; dem Nutzer steht der Nachweis, dass ein Schaden gar nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist frei. ANBIETER steht der Nachweis frei, dass der Schaden im Einzelfall wesentlich höher als die Pauschale ist.
7.2 Die Rückgabe erfolgt durch Abstellen auf öffentlichen Straßen im Bereich von nicht befahrbaren Straßenbestandteilen (Gehweg oder gekennzeichneten Fahrradabstellflächen) ohne Beeinträchtigung des Verkehrs oder gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Halte- und Parkverbote). Ein Abstellen auf privaten Flächen oder Privatstraßen ist unzulässig; dies gilt auch für Privathöfe, Privat-/Firmen-/Besucherparkplätze, Parkhäuser, Forst- und Parkflächen; Ziffer 7.1 Satz 3-5 gelten insoweit entsprechend.
7.3 Die Rückgabe des Rades hat in vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen. Etwaige Mängel oder Schäden sind ANBIETER unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Das Rad ist vom Nutzer bei der Rückgabe gemäß Ziffer 5.5. zu sichern.
8. Vergütung und Kaution
8.1 Die Vergütung bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste von ANBIETER, soweit ANBIETER mit dem Nutzer nichts Abweichendes vereinbart.
8.2 Veränderungen der Preisliste sind jederzeit möglich, aber ohne Wirkung für laufende Mietvorgänge oder Abonnements; dies gilt nicht für eine Verlängerung des Abonnements gemäß Ziffer 6.2. ANBIETER wird dem Nutzer Preisveränderungen umgehend in der App anzeigen oder in Textform mitteilen.
8.3 Sämtliche Preise von ANBIETER sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz und ist vom Nutzer zu tragen.
8.4 Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen oder Provisionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit ANBIETER.
8.5 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
9.1 Rechnungen werden von ANBIETER auf Grundlage dieser AGB und der bei Vertragsschluss bzw. Verlängerung gemäß Ziffer 6.2 geltenden Preisliste erstellt.
9.2 Eine Bezahlung ist ausschließlich mit der im Konto des registrierten Nutzers hinterlegten Kreditkarte oder per PayPal, GooglePay oder ApplePay möglich („Zahlungsmethode“) sofern diese von ANBIETER angeboten werden. Der Nutzer ist verpflichtet ANBIETER von allen Transferkosten freizustellen. Eine Bezahlung per Überweisung oder Bankeinzug bzw. Lastschrift ist ausgeschlossen. Der ANBIETER ist berechtigt, die Zahlungsmethode jederzeit zu ändern, sofern dem Nutzer die Änderung in Textform rechtzeitig angekündigt wird und Zahlungen des Nutzers betreffend laufende Mietvorgänge und Abonnements nicht wesentlich erschwert werden.
9.3 Eine Aufrechnung mit Forderungen von ANBIETER ist ausschließlich mit von ANBIETER anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte; Ansprüche des Nutzers gemäß § 812 BGB bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte aus anderen Vertragsverhältnissen mit ANBIETER sind ausgeschlossen. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte aus Vertragsverhältnissen zwischen ANBIETER und Nutzer ausgeschlossen.
9.4. Der Nutzer kann Nettorechnungsbeträge von diesem im Zeitraum eines Mietvorgangs oder Abonnements bezahlter Rechnungen ausgewählter Dritter -mit denen ANBIETER ein Partnerprogramm unterhält- („Partner“) mit Vergütungen von ANBIETER verrechnen. Die Rechnungen sind vom Nutzer nebst datierten Zahlungsbeleg elektronisch einzureichen. Für die jeweilige Vergütung übersteigende Rechnungsbeträge gilt Ziffer 9.8.
9.5 ANBIETER ist berechtigt im Falle eines Zahlungsverzuges des Nutzers für jede Mahnung eine Pauschalvergütung in Höhe von 7,50 € zu berechnen; dem Nutzer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Im Falle des Zahlungsverzugs des Nutzers oder Zahlungsstundung durch ANBIETER ist der Nutzer zur Zahlung von Zinsen in der gesetzlichen Höhe verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche durch ANBIETER bleibt unberührt.
9.6 ANBIETER wird dem Nutzer eine Rechnung über den Mietvorgang ausstellen. Für Abonnements stellt ANBIETER dem Nutzer monatliche Teilrechnungen. Die Rechnungen werden im Konto des Nutzers eingestellt und diesem elektronisch übermittelt. ANBIETER ist berechtigt, mehrere Mietvorgänge in einem einheitlichen Zeitraum in eine Rechnung zusammenzufassen (Sammelrechnung). Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen.
9.7 ANBIETER ist berechtigt, seine Forderungen aus Mietvorgängen an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. ANBIETER wird dem Nutzer die Abtretung anzeigen.
9.8 Guthaben des Nutzers werden im Konto des Nutzers ausgewiesen und mit bestehenden oder zukünftigen Vergütungsansprüchen des ANBIETERS verrechnet. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Verzinsung und Auszahlung von Guthaben.
10. Haftung ANBIETER
10.1 ANBIETER haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit dies nicht wesentlichen Vertragspflichten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers betrifft. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ANBIETER. Eine Haftung von ANBIETER für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
10.2 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung von ANBIETER gemäß § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
10.3 ANBIETER haftet nicht für Beeinträchtigungen, welche nicht in der Sphäre von ANBIETER zugeordnet werden können wie z.B. Streik oder höhere Gewalt.
10.4 Ersatzansprüche des Nutzers gegen ANBIETER verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Mietzeit. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf einem vorsätzlichen Verhalten von ANBIETER oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers oder Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflichten beruhen.
10.5 Der Nutzer haftet im Falle einer Verletzung von diesem gegenüber ANBIETER obliegenden Pflichten auf ein Mitverschulden.
10.6 ANBIETER hält und setzt das Rad einschließlich dessen Batterie in den erforderlichen Abständen instand. Aufgrund der gewährleisteten flexiblen Anmietung und Rückgabe des Rads innerhalb des Geschäftsgebiets kann ANBIETER nicht garantieren, dass die für die elektrische Unterstützung erforderliche Batterie jederzeit vollständig oder für die Mietzeit des Nutzers ausreichend geladen ist. Im Abonnement obliegt dem Nutzer eine Wiederherstellung der elektrischen Unterstützungsleistung gemäß 5.14.
11. Änderungen der Geschäftsbedingungen
ANBIETER ist jederzeit berechtigt diese AGB zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen sind dem Nutzer in Textform zu übermitteln und von diesem zu bestätigen.
12. Sonstiges, Gerichtsstand
12.1 Änderungen oder Ergänzungen einschließlich Nebenabreden zwischen ANBIETER und dem Nutzer bedürfen der Textform.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Für Klagen und sonstige Rechtsbehelfe von ANBIETER gelten daneben wahlweise die gemäß §§ 12 ff. ZPO eröffneten Gerichtsstände.
12.4 Die Vertragssprache ist deutsch und im Falle einer Übersetzung dieser AGB ist im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen stets die deutsche Fassung der AGB maßgeblich.
13. Datenschutz
ANBIETER gewährleistet den erforderlichen Schutz der Daten des Nutzers. Einzelheiten enthält eine gesonderte Datenschutzbestimmung.
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